Inklusivinspektion
Ihre Krananlage steht im Zentrum Ihres Produktions- und Logistikprozesses - daher sind neben der Sicherheit die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit Ihrer Krananlage elementare Erfolgsfaktoren für Sie und Ihr Unternehmen. Überlassen Sie dabei nichts dem Zufall. Mit ABUS an Ihrer Seite werden die wichtigsten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unmittelbar während der wiederkehrenden Prüfung durchgeführt.
Preisanfrage
Sie interessieren sich für die Inklusivinspektion? Dann fordern Sie jetzt ein Angebot an.
Notdienstpauschale
Egal zu welcher Zeit, wir sind uneingeschränkt für Sie und Ihre Krananlage da!
Nutzen Sie die Freiheit, uns jederzeit zu fordern - zusätzliche Kosten für Einsätze innerhalb des Notdienstes müssen Sie nicht einkalkulieren.
Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden
Manchmal muss es einfach schnell gehen...
Zuschläge für Störungsbeseitigung innerhalb von 24 Stunden werden nicht berechnet. Ihr Kran und dessen schnelle Verfügbarkeit verursachen keine Zusatzkosten.
Überstundenzuschläge an Werktagen
Für ABUS Inklusivprüfungskunden werden Überstundenzuschläge bei Serviceeinsätzen an Werktagen nicht berechnet. Die Verfügbarkeit Ihrer Krananlagen bei bestmöglicher Kostenkontrolle steht immer im Mittelpunkt.
Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen von bis zu 2 Stunden pro Kran, die im Rahmen der Prüfung durchgeführt werden können, sind bereits in der Pauschale enthalten. Dies erlaubt eine bestmögliche Kostenkontrolle sowie eine lange Lebensdauer bei hoher Verfügbarkeit Ihrer Krananlagen.
Erhalt der ABUS Herstellergewährleistung
Durch die regelmäßige Prüfung der Krananlage durch ABUS Servicetechniker erhalten Sie sich Ihren Anspruch auf die bis zu 5-jährige ABUS Herstellergewährleistung.
5% Rabatt auf alle ABUS Original-Ersatzteile
Mit dem Servicevertrag sichern Sie sich einen Rabatt in Höhe von 5% auf alle ABUS Original-Ersatzteile.
Sicherheit bei der Einhaltung der Prüftermine
Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft.
An Termine und Fristen für die nächste Prüfung erinnern wir Sie rechtzeitig. So entgeht Ihnen hier nichts.
Bei der Bestimmung der richtigen Prüfintervalle, die je nach Arbeitsweise, zum Beispiel im Mehrschichtbetrieb oder in aggressiven Umgebungen, kürzer als die Minimalanforderung von einem Jahr sein müssen, unterstützen wir Sie gern. Das letzte Wort haben selbstverständlich Sie.
Dokumentation der Prüfergebnisse
Die gesamte Sicherheitsprüfung wird auf einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Eine Prüfplakette am Kran gibt zudem auf den ersten Blick Aufschluss über den Termin der nächsten Inspektion.
Sollten Mängel an der Krananlage den sicheren Weiterbetrieb der Krananlage verhindern, werden diese ebenfalls im Prüfprotokoll dokumentiert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen und der Bestimmung der erforderlichen Ersatzteile.
Ziel ist es, den betriebssicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Krananlagen zu erhalten - darauf haben Sie unser Wort.
Probebelastung und Bremsprobe
Eine Probebelastung des Kranes und der Bremsen mit Last sowie ein Test der Funktionsfähigkeit der Überlastsicherung gehören zu einer fachgerechten Sicherheitsprüfung der Krananlage selbstverständlich dazu.
Prüfung Ihrer Krananlagen auf betriebssicheren Zustand
Unsere geschulten Serviceteams überprüfen bei einer Sicherheitsprüfung alle relevanten Teile der Krananlage auf Verschleiß und sicheren Betrieb. Neben der Funktion der Gesamtanlage liegen vor allem sicherheitsrelevante Bauteile sowie die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen im Fokus. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie den idealen Know-How-Partner, der Ihnen hilft, Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber und Ihren Mitarbeitern nachzukommen.
Beurteilung der Restlebensdauer
Materialermüdung, Abnutzung und Gebrauch eines Krans führen früher oder später zur Beeinträchtigung der Sicherheit. Mit zunehmendem Alter kann deshalb ein sicherer Betrieb der Anlage nicht mehr gewährleistet werden. Ein Hebezeug darf nur so lange betrieben werden, wie es sich innerhalb einer sicheren Betriebsperiode befindet. Die Beurteilung der Restlebensdauer eines Hubwerks ist also elementar für die Beurteilung des sicheren Kranbetriebs und muss daher bei jeder Prüfung vorliegen.
Die DGUV Vorschrift 54 "Winden, Hub- und Zuggeräte" fordert in § 23, Absatz 4, dass bei jeder Prüfung der verbrauchte Anteil der theoretischen Lebensdauer eines Hubwerks ermittelt werden muss. Dies hat gemäß der Durchführungsanweisung entsprechend FEM 9.755 "Serienhebezeuge - Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch angetriebenen Serienhubwerken" zu erfolgen. Die FEM 9.755 definiert dazu verschiedene Ermittlungsmethoden, die im wesentlichen von der Ausstattung Ihrer Hebezeuge abhängen. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Ermittlungsmethode. Falls erforderlich, errechnen wir für Sie die Lastkollektive (Faktoren des Belastungsspektrums) aufgrund Ihrer Angaben zu Lastspielen und Betriebsweise des Hebezeugs.
Wir errechnen aus der vom Hersteller angegebenen theoretischen Lebensdauer Ihres Hebezeugs und der von uns ermittelten bereits verbrauchten Lebensdauer die noch verfügbare Restlebensdauer Ihres Hebezeugs.
Selbstverständlich werden die ermittelten Lastkollektive, die verbrauchte und die noch verbleibende Lebensdauer Ihrer Hebezeuge auf einem Protokoll zur Restlebensdauerbeurteilung dokumentiert. Die Daten sind für Sie jederzeit im Kranprüfbuch verfügbar.
Über den Ablauf der Lebensdauer werden wir Sie rechtzeitig informieren und mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen, wie die Generalüberholung des Hebezeugs oder den Austausch, planen und umsetzen.
Ein Hebezeug darf nach Ablauf der theoretischen Lebensdauer nicht mehr betrieben werden.
Hinweis: Durch den Einsatz von ABUS Lastkollektivspeichern können Lastkollektive automatisch und exakt ermittelt werden!
Im Rahmen der Inklusivinspektion ist die Beurteilung der Restlebensdauer für Sie kostenlos.