Notgrenzschalter
Der Notgrenzschalter dient dazu, den Kran in einer Notfallsituation sicher abzuschalten. Wenn der Kran eine festgelegte Grenze (z. B. ein bestimmtes Bewegungsfeld, eine maximale Last oder ein Gefährdungsbereich) überschreitet oder eine kritische Betriebsbedingung erreicht, muss der Notgrenzschalter aktiv werden. Dies kann durch Überlast, Überschreitung von Bewegungslimits oder andere sicherheitsrelevante Umstände ausgelöst werden. Die Norm EN 12077-2 klare Anforderungen an den Notgrenzschalter fest, um die Sicherheit von Kranen zu gewährleisten und gefährliche Situationen im Betrieb zu verhindern.
Gemäß BGV D6 § 30 Abs. 13 dürfen Notendschalter im täglichen Betrieb nicht planmäßig eingesetzt (betriebsmäßig angefahren) werden. Für diese Fälle werden vorgeschaltete Betriebsgrenzschalter verwendet.